Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Renteler
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Renteler zwischen LMSound, Inhaber Lukas Mittermeier, Hauptstraße 297, 53639 Königswinter („Anbieter“) und dem Kunden.
- Renteler wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB angeboten, also Personen und Gesellschaften, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließen, sowie öffentlichen Stellen. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter keine Verträge. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt, und gibt seine Firma und, soweit vorhanden, seine USt-IdNr. an.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Software Renteler zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Der Anbieter betreibt die Software auf Servern in Deutschland, sichert die Daten des Kunden regelmäßig und hält die Software technisch auf aktuellem Stand.
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Kalendermonat am Übergabepunkt (Internetanschluss des Serverstandorts). Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster von bis zu 4 Stunden im Monat, möglichst außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr, sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (§ 11 Abs. 5).
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln. Er darf Funktionen ändern oder ersetzen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht (insbesondere technische Weiterentwicklung, Sicherheit, geänderte Rechtslage), der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Fällt eine wesentliche Funktion weg, kündigt der Anbieter dies mindestens 6 Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
- Support erfolgt per E-Mail an contact (at) renteler (dot) de an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) von 9 bis 17 Uhr.
- Rechtliche oder steuerliche Beratung schuldet der Anbieter nicht. Die Software unterstützt den Kunden bei der Erstellung von Belegen (z. B. Rechnungen, Mahnungen, Prüfprotokolle); für deren inhaltliche Richtigkeit und die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten bleibt der Kunde verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters in Textform zustande. Der Anbieter stellt diese Bedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor Vertragsschluss in speicherbarer Form bereit.
- Eine kostenlose Testphase von 30 Tagen endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Daten aus der Testphase löscht der Anbieter 30 Tage nach ihrem Ende, wenn kein Vertrag zustande kommt.
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Software trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht des Kunden auf einen Anbieterwechsel nach § 7 bleibt unberührt.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde legt für jede Person, die die Software nutzt, ein eigenes Benutzerkonto an und vergibt Rollen nach Bedarf. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden.
- Bei Verdacht auf Missbrauch eines Zugangs ändert der Kunde unverzüglich das Passwort und informiert den Anbieter.
- Der Kunde nutzt die Software nur für eigene geschäftliche Zwecke und im Rahmen der geltenden Gesetze. Er lädt keine Inhalte hoch, die Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware enthalten oder rechtswidrig sind.
- Der Kunde unternimmt keine Versuche, die Sicherheitsmechanismen der Software zu umgehen, und belastet die Systeme nicht übermäßig, etwa durch automatisierte Massenabfragen.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Stammdaten (Firmendaten, Steuerangaben, Bankverbindung) verantwortlich.
- Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen schweren Verstoß gegen diese Pflichten oder eine Gefahr für die Sicherheit der Systeme bestehen. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Tarif bzw. der Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Laufende Entgelte werden je nach vereinbartem Tarif monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Endet der Vertrag während eines im Voraus bezahlten Zeitraums, erstattet der Anbieter das Entgelt für die Zeit nach Vertragsende anteilig. Rechnungen erhält der Kunde als E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG (ZUGFeRD) per E-Mail.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Nach erfolgloser Mahnung mit Ankündigung darf der Anbieter den Zugang bis zum Ausgleich sperren; der Datenbestand und das Recht auf Export (§ 7) bleiben dabei erhalten.
- Der Anbieter kann die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) an die Entwicklung seiner Kosten für Betrieb, Rechenzentrum, Personal und Lizenzen anpassen, höchstens einmal in 12 Monaten und frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss. Sinken diese Kosten, gibt er die Senkung entsprechend weiter. Eine Erhöhung kündigt er mindestens 8 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit Begründung an; der Kunde kann den Vertrag zum Wirksamwerden kündigen, worauf der Anbieter in der Ankündigung hinweist.
- Gebühren für einen Anbieterwechsel oder den Datenexport (§ 7) erhebt der Anbieter nicht.
§ 6 Daten des Kunden und Datensicherung
- Alle Daten, die der Kunde in der Software erfasst oder hochlädt, bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nur zur Erbringung der vertraglichen Leistung.
- Der Anbieter sichert die Daten täglich und bewahrt die Sicherungen 90 Tage auf. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems; ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Datensätze besteht nicht.
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit in der Software unter Administration → Datenexport als Archiv herunterladen (§ 7 Abs. 4).
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden, insbesondere für Rechnungen und Buchungsbelege nach § 147 AO und § 14b UStG, erfüllt der Kunde selbst. Er ist dafür verantwortlich, seine Daten vor dem Ende des Abrufzeitraums (§ 7 Abs. 5) zu exportieren und aufzubewahren.
§ 7 Anbieterwechsel, Export und Löschung (EU-Datenverordnung)
Diese Regelungen setzen Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um. Sie gelten für jede Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund.
- Der Kunde kann jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu wechseln oder seine Daten löschen zu lassen. Bis zum Ende der Ankündigungsfrist teilt er mit, welche dieser Möglichkeiten er wählt und, bei einem Wechsel, zu welchem Anbieter.
- Nach Ablauf der Ankündigungsfrist folgt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. In dieser Zeit stellt der Anbieter die Software unverändert weiter bereit, unterstützt den Kunden und den neuen Anbieter angemessen, weist auf bekannte Risiken für die Kontinuität hin und erhält ein hohes Sicherheitsniveau. Ist der Übergang in dieser Zeit technisch nicht möglich, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit Begründung mit und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal verlängern.
- Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, bei gewünschter Löschung mit Ablauf der Ankündigungsfrist, sonst zum Kündigungstermin. Der Anbieter bestätigt dem Kunden das Vertragsende in Textform.
- Exportierbar sind alle Daten, die der Kunde oder seine Benutzer eingegeben, hochgeladen oder durch die Nutzung erzeugt haben: sämtliche Datensätze (u. a. Material, Bestand und Bestandsjournal, Lagerorte, Kunden und Ansprechpartner, Angebote und Aufträge, Zumieten, Belege, Prüfungen und Reparaturen, Rechnungen, Zahlungen und Mahnungen, Einstellungen, Belegvorlagen und Textbausteine, Änderungsprotokoll, AVV-Abschlüsse) im JSON-Format sowie alle Dateien und archivierten Belege (PDF, XML) im Originalformat und die Liste der Benutzer. Nicht exportiert werden Passwort-Hashes, verschlüsselt gespeicherte Zugangsdaten zu Mailservern sowie der Programmcode und die mitgelieferten Standardvorlagen des Anbieters.
- Nach dem Übergangszeitraum bzw. dem Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen (Abrufzeitraum). Danach löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten des Kunden vollständig, soweit ihn keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung trifft; Sicherungen werden im regulären Zyklus nach § 6 Abs. 2 überschrieben.
- Die Server, auf denen Renteler betrieben wird, stehen in Deutschland und unterliegen deutschem Recht. Informationen dazu und zu den Maßnahmen gegen unrechtmäßige Zugriffe staatlicher Stellen aus Drittländern veröffentlicht der Anbieter in seiner Datenschutzerklärung unter /datenschutz (Art. 28 Data Act).
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde schließt ihn vor der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Software unter Administration → Auftragsverarbeitung ab; die abgeschlossene Fassung wird dort archiviert.
- Bei Widersprüchen geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung in Fragen des Datenschutzes diesen Bedingungen vor.
- Für die Verarbeitung der Daten der Benutzer zur Anmeldung und zum Schutz der Systeme ist der Anbieter selbst verantwortlich; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 9 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere die Daten des Kunden sowie nicht öffentliche technische und geschäftliche Informationen beider Parteien.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, die ihr bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenlegen muss.
- Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.
§ 10 Mängel
- Für Mängel der Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit folgenden Maßgaben.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist; er kann dies auch durch eine Umgehungslösung tun, wenn sie dem Kunden zumutbar ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 11.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung der Software und die Sicherung der Daten.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach § 6 Abs. 2 entstanden wäre.
- Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die auf höherer Gewalt oder anderen Ereignissen beruhen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik in Drittbetrieben, behördliche Anordnungen, Ausfall öffentlicher Netze oder der Stromversorgung), solange und soweit sie andauern.
- Die Haftungsregeln gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
- Änderungen dieser Bedingungen, die Hauptleistungen, Vergütung, Laufzeit oder Kündigung betreffen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform wirksam; der Anbieter kann diese Zustimmung auch in der Software einholen.
- Andere Änderungen, die nur Abläufe betreffen oder aufgrund geänderter Gesetze oder Rechtsprechung erforderlich sind und den Kunden nicht schlechter stellen, teilt der Anbieter mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden widersprechen und den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann oder eine öffentliche Stelle (juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, z. B. ein kommunaler Eigenbetrieb), ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Königswinter. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.